Allgemeine Geschäftsbedingungen Idee und los GmbH

Anzeigenverträge
„Anzeigenvertrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Reportagen und Geschichten bzw. Fremdbeilagen oder Postkartenverteilung eines Werbungstreibenden/Partners oder sonstigen Inserenten im Magazin zum Zweck der Verbreitung.

Ablehnung und Nichterfüllung von Verträgen
Anzeigenverträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen im Magazin veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dieser den Vertrag auf diese Weise ausführen kann. Verträge, die nach dem Annahmeschluss eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten, erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Das Recht zur Ablehnung einzelner Anzeigen oder Beilagen sowie den Rücktritt vom jeweiligen Vertrag behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Dies wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Höhere Gewalt, Ereignisse, die Leben, Körper und Gesundheit gefährden sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung im vertraglich vereinbarten Umfang von den Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung
Unsere Leistungen werden mit den vereinbarten Preisen laut unseren Vergütungssätzen berechnet.
Die Rechnung stellen wir per E-Mail zu.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug per Überweisung auf eines unserer Konten zu bezahlen.
Bei Bezahlung mittels Scheck oder Doppelbezahlungen behält sich der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 vor.
Bei Teilnahme an unserer SEPA-Basislastschrift gewähren wir 2 % Rabatt auf den Rechnungsbetrag.
Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden dem Auftraggeber Gebühren von EUR 20,00 je erfolgtem Einlöseversuch berechnet. Die Basis-Lastschrift wird jeweils am 1. Kalendertag vor Fälligkeit mittels Rechnung angekündigt. Es kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB bei Verbrauchern und 9 % bei Firmen sowie
eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 40,00 bei Nichtverbrauchern zu berechnen.

Gewährung von Rabatten
Rabatte können ab der dritten Ausgabe innerhalb eines Kalenderjahres gewährt und müssen im Vorfeld vereinbart werden. Der Rabatt beträgt bei der 3. Ausgabe 3 %, bei der 4. Ausgabe 4 % und jeweils ein weiteres Prozent pro weiterer belegter Ausgabe und wird direkt von der jeweiligen Rechnung abgezogen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei unvollständiger Erfüllung eines Buchungsauftrags den vertraglich zugesicherten Rabatt rückwirkend nur für die tatsächlich getätigten Buchungen zu gewähren und zu viel gewährten Rabatt zurückzufordern.

Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Pflicht, bei der Erstellung der Reportagen und Geschichten aktiv mitzuarbeiten, die Text- und Fotoarbeiten in jeglicher Weise zu unterstützen und Termine fristgerecht einzuhalten. Werden Termine nicht mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, fallen Ausfallhonorare für Fotografen und Texter von je 50,- Euro netto pro Termin an.
Für die rechtzeitige Lieferung bei Inseratsbuchungen einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen/ Postkarten ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten die Druckdaten bis zum vereinbarten Abgabetermin nicht vorliegen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Anzeige, wie vertraglich vereinbart, zu berechnen.
Korrekturabzüge für die Reportagen und Geschichten werden innerhalb der vereinbarten Fristen vom Auftragnehmer geliefert und müssen fristgerecht vom Auftraggeber zurückgesandt und freigegeben werden. Hält der Auftraggeber die vereinbarten Fristen nicht ein, gelten die Reportagen und Geschichten als freigegeben.
Korrekturabzüge für Inserate werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm für die Anzeigen, Reportagen und Geschichten zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Werden durch die Anzeige oder die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen Rechte Dritter verletzt, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung
Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden.
Erfolgt keine sofortige Mitteilung, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsrechte beträgt 12 Monate.

Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers
Ein Ausschluss von Anzeigen, Reportagen, Geschichten und Beilagen/Postkartenverträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Fotografien und Bildmaterial, das der Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung von Anzeigenverträgen im Sinne von Punkt 1 erstellt, bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Auftraggebers.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist das für Herzogenaurach
zuständige Gericht
Stand: 01.10.2020